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Vorsicht bei ungeliebten Weihnachtsgeschenken: Österreich ohne gesetzliches Umtauschrecht

27.12.2016

© Public Domain Pictures | pixabay.com

Die richtigen Weihnachtsgeschenke zu finden ist meist nicht einfach - oft hat der oder die Beschenkte genau dieses Buch schon im Bücherregal, oder der neue Pullover passt nicht. Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen Waren umgetauscht werden können, damit man nicht auf ungeliebten oder doppelten Geschenken sitzen bleibt. Aber gibt es in Österreich überhaupt ein gesetzliches Umtauschrecht? Maria Ecker vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) klärt auf:

„Ganz wichtig ist es zu wissen, dass es kein allgemein gültiges gesetzliches Umtauschrecht gibt. Wenn ich Ware umtauschen möchte, dann muss ich das mit dem Händler vereinbaren. Viele größere Geschäfte  tauschen um. Das sieht man oft schon auf Plakaten: ‚Die Ware kann innerhalb von vier Wochen umgetauscht werden.‘ Wenn man so etwas nicht findet, dann sollte man am besten mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer sprechen und fragen: Kann ich die Ware auch umtauschen? Am besten ist, wenn man es sich noch irgendwo vermerken lässt, beispielsweise auf der Rechnung. Manchmal gibt es sogar einen Vordruck auf der Rechnung, wo drauf steht, dass man die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraums umtauschen kann.“

Besondere Vorsicht gilt bei reduzierter Ware, denn diese ist häufig vom Umtauschrecht ausgeschlossen. Generell gilt, dass die meisten großen Handelsketten und Geschäfte meist großzügige Umtauschrechte einräumen, während man bei kleineren Geschäften genau nachfragen sollte, empfiehlt Maria Ecker. Eine Besonderheit stellt auch der Online-Handel dar. Ecker:

„Größere Online-Händler sind auch manchmal sehr großzügig mit einem Umtauschrecht...

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