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Ziviltechnikerkammer kritisiert Entwurf des Bundesvergabegesetzes: „Das ist eine Mogelpackung!“

17.03.2017

I-vista / pixelio.de

Die Bundeskammer der Ziviltechniker (Architekten und Zivilingenieure) hat den neuen Gesetzesentwurf zum Bundesvergabegesetz scharf kritisiert. Vertreter der Bundeskammer fürchten, dass die geplanten Änderungen massive Nachteile für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit sich bringen. So sieht der Gesetzesentwurf neue Berechnungsmethoden vor, welche die Teilhabe an Ausschreiben für kleinere Unternehmen erschweren würden. Bisher wurden alle Leistungen, die bei einem Planungsvorhaben getrennt vergeben werden – etwa, Verfahrensorganisation, Sachverständigengutachten, Projektsteuerung, Architektur- und Fachplanung oder Bauaufsicht – auch für die Schätzung des Auftragswertes getrennt betrachtet. Im neuen Entwurf werden alle Dienstleistungen zusammengezählt, wonach bereits kleine Bauvorhaben plötzlich die 209.000 Euro Grenze für Dienstleistungshonorare überschreiten und somit EU-weit ausgeschrieben werden müssten. Das erschwert das Prozedere, kostet viel Geld und schließt KMU oftmals von der Bewerbung für lokale Ausschreibungen aus, kritisiert DI Christian Aulinger, Präsident der Bundes-Ziviltechnikerkammer:

„Wir sehen diesen Entwurf, der jetzt am Tisch liegt, als ein stark zu kritisierendes Gesetzeswerk. Sie springen schon mit einem sehr kleinen Bauvorhaben in der durchschnittlichen Gemeinde schnell über die 209.000 Euro an Honoraren für die Dienstleistungen drüber. Schon ab einem Bauvorhaben mit einer Million kratzen sie an dieser Schwelle, die haben Sie heute schnell ausgegeben. Das werden Sie in Zukunft im Oberschwellenbereich abwickeln müssen. Bei Bauausgaben von zwei Millionen sind sie mit allen Dienstleistungen sicher drüber. Das heißt sie katapultieren eine Vielzahl von Vorhaben, Aufträgen, Projekten in den Oberschwellenbereich – mit all den Folgen, die das hat...

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