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Auf Bestreben einen Betriebsrat zu gründen, folgte Kündigung: Gewerkschaft klagt Unternehmen Müller

09.02.2017

© Nurith Wagner-Strauss

Wegen der Kündigung einer Mitarbeiterin, die sich für die Gründung eines Betriebsrates eingesetzt hat, wird die Drogeriekette Müller von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) verklagt. Hintergrund ist die laut GPA-djp unrechtmäßige Entlassung von Özlem Bakiray, die bis vor kurzem in der Müller-Filiale Wien Floridsdorf angestellt war. Die Kündigung erfolgte am 20. Jänner 2017 laut Aussage von Bakiray ohne Angabe von Gründen, mündlich und obwohl sie ihre Tätigkeit zur vollsten Zufriedenheit des Arbeitgebers ausgeführt hatte. Sie hat sich in Folge an die GPA-djp gewandt, die sich ihres Falles nun annimmt. Gefordert wird die Rücknahme der Kündigung, darüber hinaus wurde beim Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen die Müller HandelsgmbH eingebracht. Der Vorsitzende der GPA-djp, Wolfgang Katzian, fasst das Vorgehen der Gewerkschaft zusammen:

„Was wir dem Unternehmen ankreiden sind mehrere Dinge: Erstens haben wir nicht hinter dem Rücken des Unternehmens gesagt, wir leiten eine Betriebsratswahl ein. Wir haben das Gespräch gesucht und dem Unternehmen klar gesagt, es gibt den Wunsch und das Recht dazu, machen wir das im Einvernehmen, in einer guten sozialpartnerschaftlichen Kultur. Das Unternehmen hat uns die Tür zugeschlagen. Zweitens wird hier ein Klima der Angst vermittelt. Mit der Vorgangsweise Frau Bakiray rauszuschmeißen hat man nicht nur eine mögliche Einleitung einer Betriebsratswahl gestoppt, sondern im ganzen Unternehmen ein Klima der Angst erzeugt. Die unausgesprochene Botschaft ist: ‚Wenn du dich für deine Rechte einsetzt, wenn du eine Betriebsratswahl einleiten willst, dann geht es dir so wie Frau Bakiray. Also haltet lieber den Mund und macht die Dinge, wie wir sie vorschreiben...

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