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ARBÖ warnt: Autoschäden bei heutiger Großdemo möglicherweise nicht von Versicherung gedeckt

30.01.2015

wikimedia / Bwag (cc)

Nachdem der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl zwei angemeldete Demonstrationen des Bündnisses NoWKR verboten hat, sind die Fronten zwischen Polizei und DemonstrantInnen schon im Vorhin verhärtet. Dass dieses Verbot zu einem ungeordneten Zustand in der Innenstand führe, befürchtet jetzt das Bündnis. Heutige Ausschreitungen sind demnach nicht auszuschließen, wenn DemonstrantInnen gegen den Akademikerball der FPÖ mobil machen. Der Autor-, Motor- und Radfahrverband ARBÖ warnt nun, dass AutobesitzerInnen möglicherweise keine Versicherungsleistungen bei etwaigen Autoschäden, erwarten können. ARBÖ-Rechtsexperte Gerald Hufnagel weist auf die Gefahr hin:

„Die Gefahr ist natürlich gegeben. Nicht genehmigte Kundgebungen sollen durchgeführt werden von diesen Gruppen. Für Autobesitzer bedeutet das natürlich Gefahr. Helfen kann hier allenfalls eine Kaskoversicherung, die den Vandalismus abdeckt. Da gibt es aber ein großes Problem, denn es gibt Generalausschlüsse in der Kasko, die von politischer Gewaltanwendung sprechen und hier sagen, ein solches Risiko nicht übernehme sie nicht. Es handelt sich hier um eine politische Kundgebung. Das heißt die Gefahr, dass eine Versicherung argumentiert, dass politische Gewaltanwendung mit im Spiel ist, ist sehr groß und dann schaue ich als Autofahrer mitunter trotz Kaskoversicherung mit Vandalismus-Schutz durch die Finger.“

Die meisten Versicherungsverträge weisen darauf hin, dass Schäden die durch Gefahren wie Streik, Aufruhr, Terrorismus, politische Gewalthandlungen oder sonstige bürgerliche Unruhen entstanden sind, nicht von den Versicherungsleistung gedeckt werden...

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