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Kärntner Hypo-Haftungen möglicherweise ungültig: Neos reicht Beschwerde ein

23.03.2015

Q.pictures / pixelio.de

Die EU hatte bereits 2003 die österreichischen Landeshaftungen für Hypobanken und Sparkassen für rechtswidrig erklärt. Österreich wurde daraufhin eine Übergangszeit von vier Jahren gewährt, um die mit EU-Recht unvereinbaren Haftungen abzuschaffen. Laut Angaben der NEOS, habe das Land Kärnten in diesem Übergangszeitraum aus den regionalen Landeshaftungen eine Haftung für gesamt Südosteuropa gemacht, alles auf der Basis dieser bereits für rechtswidrig erklärten Haftungen. Nationalratsabgeordneter der Neos Rainer Hable ist der Meinung, dass dort nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei:

„Wie auch immer man es dreht. Man landet im Ergebnis dabei, dass die Kärntner Landeshaftungen rechtswidrig sind. Die Folge davon ist, dass die im Übergangszeitraum entstandenen Ausfallshaftungen in Höhe von circa 14 Milliarden Euro ungültig und nicht dursetzbar sind. Sie können von den Gläubigern der Hypo, nunmehr Gläubiger der Heta, nicht durchgesetzt werden. Jetzt ist die Frage: Warum hat das bisher noch niemand aufgegriffen? Warum sind Landeshaftungen des Landes Kärnten, die schon seit 2003 ganz klar für rechtswidrig erklärt worden sind, nie Gegenstand der Kommission geworden? Warum ist das nie beim Europäischen Gerichtshof gelandet? Das ist eine Frage die wir uns auch stellen. Warum hat man bisher nichts gemacht?“

Deswegen schreiten die Neos jetzt zur Tat und reichen eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Sie verlangen einen Offenbarungseid und Aufklärung über die Rechtsmäßigkeit der Kärntner Landeshaftungen.

„Wir gehen jetzt zur europäischen Kommission. Legen der europäischen Kommission diese Frage vor und verlangen von ihr diesen Offenbarungseid...

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