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Mit 15. Juni endet Berechnung der Roaminggebühr: RTR ortet Intransparenz und empfiehlt Vorsicht

29.05.2017

©YashilG | pixabay

Die Streitigkeiten im Bereich Telekommunikation sind auf einem historischer Tiefstand. Das berichtet die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom-Regulierungsbehörde RTR in ihrem Jahresbericht. Die Ausnahme bildet der Postbereich, hier haben sich die Beschwerden verdoppelt, allerdings auf eher niedrigem Niveau. Der Löwenanteil der Beschwerden betraf auch im Jahr 2016 Streitfälle mit Handy-Netzbetreibern. Johannes Gungl, Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation und Post der RTR, zieht Bilanz:

„Insgesamt kann man sagen, es war ein sehr sehr gutes Jahr. Im Telekommunikationsbereich liegen die Beschwerden auf historischem Tiefstand. Etwas anders stellt sich die Entwicklung, allerdings auf deutlich niedrigerem Niveau, im Bereich Medien und Post dar. Die Erfolgsrate bei den Schlichtungsverfahren ist wieder auf einem Rekordwert. Die Einigungsquote liegt im Bereich der Schlichtungsstelle für Medien und Kommunikation bei 81 Prozent. Das bedeutet: Wir können, gemeinsam mit den Betreibern und Kunden in 81 Prozent der Fälle eine befriedigende Lösung erzielen, die von allen Seiten angenommen wird.“

Intransparenz und Potential für Schlichtungsfälle im Jahr 2017 ortet Gungl in Sachen Roaming-Ende. Mit 15. Juni endet EU-weit die Berechnung von Roaming-Gebühren. Die RTR geht davon aus, dass dies für Urlauber auch so halten wird, warnt aber vor möglichen Hintertüren, über die Netzbetreiber doch noch Zuschläge verlangen könnten. Johannes Gungl:

„Ein wesentlicher Punkt wird hier sicher das Datenvolumen sein. Hier ist es im Inland gang und gäbe,  dass eine gewisse Anzahl an Gigabyte im Vertrag inkludiert ist. Da ist die Frage: Wieviel davon darf ich im Endeffekt im Ausland nutzen? Wichtig für die Kunden ist sich vor Urlaubsantritt beim Netzbetreiber genau zu informieren, wieviel man im Ausland nutzen darf, und unter welchen Umständen es im Ausland zu Zuschlägen kommen kann...

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