Seit dem 1. Jänner 2024 ist jede Spende in Österreich gleich viel wert. Als Höhepunkt eines intensiven Beteiligungsprozesses zwischen Politik, gemeinnützigem Sektor und Wissenschaft entstand das umfassendste Gemeinnützigkeitspaket der österreichischen Geschichte. Jetzt sind auch die dafür notwendigen Formulare abrufbar, um einen Verein zur Spendenbegünstigung anzumelden. Insgesamt werden von diesem Paket nicht nur viele Vereine, sondern auch ihre Spenderinnen und Spender profitieren, die ihre Spenden in Zukunft steuerlich absetzen können. Finanzminister Magnus Brunner:
„Die Novelle des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes ist die größte Reform der Spenden Absetzbarkeit seit 15 Jahren. Und damit knüpfen wir erstmals die spendenbegünstigten Zwecke an die Gemeinnützigkeit. Dadurch können jetzt alle gemeinnützigen Organisationen in die Spendenbegünstigung aufgenommen werden. Das sind immerhin rund 45.000 zusätzliche Organisationen und Vereine. Diese Novellierung war wichtig, weil Spenden und Ehrenamt die tragenden Säulen des gesellschaftlichen Zusammenhalts in unserem Land sind. Und der besondere Beitrag, den einerseits die Spenderinnen und Spender, aber auch andererseits und vor allem jene Menschen leisten, die sich ehrenamtlich engagieren kann nicht hoch genug geschätzt werden. Das wollen wir auch steuerlich anerkennen"
Für Finanzminister Brunner ist die Abzugsfähigkeit von Spenden auch ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Förderung des privaten zivilen Engagements. Er rechnet mit einer Entlastung für Spenderinnen und Spender von zirka 100 Millionen Euro pro Jahr.
“Unseren Berechnungen zufolge wird durch die neuen Maßnahmen das absetzbare Spendenvolumen um rund 250 Millionen Euro pro Jahr steigen...