
Seit Anfang April gilt in Österreich die Spritpreisbremse. Ziel der Verordnung ist es, überhöhte Margen bei Treibstoffen einmalig zu senken und das reduzierte Niveau danach zu stabilisieren. Zuständig für die Kontrolle ist die E-Control. Sie wertet dazu die gemeldeten Verkaufspreise aus und prüft, ob die verpflichteten Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Johannes Mayer, Leiter der Volkswirtschaftsabteilung der E-Control, über die Funktionsweise der Verordnung:
„In dieser Verordnung wurde vorgegeben, dass man sich zuerst einmal einen Beobachtungszeitraum anschauen muss, nämlich den 27.03. bis zum 1.04. Da werden die Durchschnittspreise aus diesen paar Tagen, das sind sechs Tage, diese Durchschnittspreise werden einmal verwendet. Dann schaut man, ob sich die Preise am Großhandelsmarkt vom 31. bis zum 1. verändert haben. Das kann man dann noch dazu zählen oder muss man abziehen, je nachdem in welche Richtung das gegangen ist, reduziert das Ganze dann um 5 Cent. Das ist eben diese Margenreduktion, um die es geht und das ist ein Ausgangspreis. Und dieser Ausgangspreis soll sich dann stabilisieren wie es in der Verordnung heißt. Es wird einfach eingefroren sozusagen und darf nur noch mit den Bewegungen am Großhandelsmarkt weitergehen.“
Die Umsetzung gilt als komplex, weil sie nicht nur Tankstellen betrifft, sondern schon bei Herstellern, Steuerlagern und registrierten Empfängern ansetzt. Die E-Control bekommt dafür Preisdaten aus Unternehmensmeldungen und aus dem Spritpreisrechner. Kontrolliert wird nicht laufend im Minutentakt, sondern nach aktuellem Stand periodisch, also wöchentlich. Nach Angaben der E-Control sind die meldepflichtigen Unternehmen ihren Vorgaben in der ersten Woche im Großen und Ganzen verlässlich nachgekommen...