Sozialminister Erwin Buchinger will mit der Einführung der
bedarfsorientierten [[Grundsicherung]] die Zahl der armen oder
armutsgefährdeten Menschen in Österreich senken. Anhand der aktuellsten zu
Verfügung stehenden Zahlen schildert er die Situation.
„Im Jahr 2005 haben rund 126.000 Österreicher Leistungen der
offenen [[Sozialhilfe]] bezogen. 53 % davon
waren Frauen. Die Kosten dafür kamen auf 484 Millionen Euro. Daneben gibt es auch
Sozialhilfe für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Hier haben 55.000 Menschen rund 1,2 Milliarden Euro
bezogen."
Durch die Neuregelung der Sozialhilfe soll ab 01.01.2009
jeder einen Rechtsanspruch auf eine Unterstützung von 726 Euro brutto 14-mal im
Jahr haben. Das sind 690 Euro netto. Diese Unterstützung wird jedoch nicht an
alle ohne Unterschied ausgezahlt, wie der Minister betont.
„Sie grenzt sich durch die Forderung nach eigenen Mitteln und
Arbeitskraft von einem bedingungslosen [[Grundeinkommen]] ab. Die Leistung gibt
es nur unter der Voraussetzung der Einbringung von eigenen Mitteln."
Im Gegensatz zu Deutschland, wo die neue Sozialhilfe unter
dem Namen [[Hartz-IV]] für Wirbel gesorgt hat, will Buchinger hier weniger drastische
Maßnahmen einführen. So kann etwa ein Auto besessen werden, ohne dass man den
Anspruch auf Unterstützung verliert. So lange man nachweist, dass das Gefährt
unverzichtbar ist, um einer Arbeit nachzugehen...