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25.09.07 – AMS Comeback Scheck: 1000 Euro Zuschuss pro Arbeitsplatz

25.09.2007
070925bartensteinkopf.jpg Der Arbeitsmarktservice (AMS) hat im Rahmen des Regierungsprogrammes zur Wiedereingliederung von Arbeitssuchenden die Eingliederungsbeihilfe durch den „Come Back Scheck" erweitert. Wird das Scheckheft bei einem Bewerbungsgespräch vorgelegt, garantiert es dem Arbeitgeber im Falle einer Einstellung eine finanzielle Förderung. Die Förderung kann grundsätzlich jeder Arbeitgeber erhalten, ausgenommen sind politische Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. Die dargebotenen Tausend Euro stellen dabei nach dem AMS-Vorstand Dr. Johannes Kopf die Untergrenze dar:

„ Die tausend Euro sind ein plakativer Betrag. Die tatsächliche Förderung variiert je nach Vereinbahrung mit dem AMS. Nehmen wir beispielsweise einen älteren Langzeitarbeitslosen, der seit zwei Jahren nicht gearbeitet hat und daher für die Einschulung möglicherweise etwas länger brauchen würde. AMS schickt nun zu einer offenen Stelle drei Personen und den älteren Langzeitarbeitslosen Herrn X. Der Come Back Scheck signalisiert dem Arbeitgeber: Für ihn können wir uns für die Zeit der Einschulung einen Lohnzuschuss vorstellen."  

Die vorherige Kontaktaufnahme des Arbeitgebers mit dem AMS ist dabei Voraussetzung. Für eingestellte Personen kann nicht im Nachhinein eine Förderung verlangt werden. Über maximal zwei Jahre hinweg mit bis zu Zweidritteln des Bruttolohnes inkl. der anteiligen Sozialversicherungsabgaben fördert der AMS die entsprechenden Einstellungen...

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