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27.09.07 – Haftstrafen für Alkohollenker: BM Berger befürwortet den gemeinnützigen Zweck

27.09.2007
070926berger.jpg Bundesministerin Dr. Maria Berger steht dem Vorschlag des ÖMTC (Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club), Haftstrafen für Alkohollenker einzuführen, positiv gegenüber. Der Aspekt der gemeinnützigen Arbeit steht dabei im Vordergrund, letztendlich entscheiden aber andere Stellen über die Einführung der Strafe, betont Bundesministerin Dr. Maria Berger:

„ Ich kann nicht alles unter dem Aspekt der Entlastung der Gefängnisse sehen. Ziel ist es, den Vorschlag des ÖMTC nicht von vornhinein zurückzuweisen und mit Verweis auf internationale Beispiele die Einführung gerichtlich strafbarer Tatbestände durchzudenken. Die Reaktionen darauf waren sehr unterschiedlich. Letztendlich müssen jedoch Verkehrspsychologen und -politiker entscheiden, welche Sanktionsgefüge lehrreich und abschreckend wirken. Ich stehe zu dem Vorschlag. Nur im Bereich von gerichtlichen Strafen gibt es die Verordnung von gemeinnütziger Arbeit beispielsweise beim Roten Kreuz oder Straßenmeistereien. Die direkte Erfahrung mit Situationen wie Busunfällen kann dabei lehrreich sein. Die Arbeitsgruppe im Verkehrsministerium soll sich die Vorschläge anschauen oder auch Neue entwickeln. So wird man sehen, ob in einer Gesamtreform der Bedarf nach gerichtlichen Strafen besteht"

Von Bedeutung für Berger ist in diesem Kontext auch die Signalwirkung auf die verschiedenen Verkehrsinstitutionen:

„Mir geht es darum, den verschiedenen Einrichtungen in der Verkehrssicherheit und -politik, welche viel Erfahrung im Bereich der Verkehrssicherheit haben und die Situation seit Jahren beobachten, ein Signal zu geben...

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