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29.11.07 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag: „Asylgerichtshof beschneidet Grundrechte!“

29.11.2007
071129anwalt1.jpg Die Verfahrensbeschleunigung von Asylanträgen wird durch einen Asylgerichtshof nur dadurch erreicht, indem Grundrechte der Flüchtlinge beschnitten werden, wie Waltraute Steger, Vizepräsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) kritisiert. Sie sieht das Problem der langen Bearbeitungsdauer in der momentanen Variante durch Bürokratie und Unterbesetzung verursacht:

„Dieses lange Verfahren entsteht in der ersten Instanz, nicht weil die Beamten zu langsam arbeiten, sondern, weil dieses Verfahren durch Einbeziehung von ausländischen Behörden verlängert wird, weil die Antworten auf sich warten lassen!".

Kern der Kritik, so die Vizepräsidentin, dass gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes kein ordentliches Rechtsmittel vorgesehen ist, der Rechtsschutz der Asylwerber wird dadurch wesentlich beschränkt. Weiters kritisiert Steger, dass der Gerichtshof, nicht, wie anzunehmen sei, von Richtern geführt wird, sondern von „normalen" Juristen:

„Der dort entscheidende Richter muss Jurist sein, mit 5 Jahren Erfahrung, er ist nicht Richter im Sinne unseres Wortbegriffes! Ich glaube, dass das ein Fehler ist! Ich kann nur appellieren, dass dieser Beschluss zumindest noch im Parlament eine Änderung erfährt, aus meiner Sicht ist der Rechtsschutzgedanke der österreichischen Verfassung hier schwer in Mitleidenschaft gezogen!".

Doch nicht nur innerhalb von Österreich gibt es Handlungsbedarf, wie Rupert Wolff, Vizepräsident des ÖRAK, sondern auch auf EU-Ebene...

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