Die Verfahrensbeschleunigung von Asylanträgen
wird durch einen Asylgerichtshof nur dadurch erreicht, indem Grundrechte der
Flüchtlinge beschnitten werden, wie Waltraute Steger, Vizepräsidentin des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) kritisiert. Sie sieht das
Problem der langen Bearbeitungsdauer in der momentanen Variante durch
Bürokratie und Unterbesetzung verursacht:
„Dieses lange Verfahren entsteht in der ersten
Instanz, nicht weil die Beamten zu langsam arbeiten, sondern, weil dieses
Verfahren durch Einbeziehung von ausländischen Behörden verlängert wird, weil
die Antworten auf sich warten lassen!".
Kern der Kritik, so die Vizepräsidentin, dass
gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes kein ordentliches Rechtsmittel
vorgesehen ist, der Rechtsschutz der Asylwerber wird dadurch wesentlich
beschränkt. Weiters kritisiert Steger, dass der Gerichtshof, nicht, wie
anzunehmen sei, von Richtern geführt wird, sondern von „normalen" Juristen:
„Der dort entscheidende Richter muss Jurist
sein, mit 5 Jahren Erfahrung, er ist nicht Richter im Sinne unseres
Wortbegriffes! Ich glaube, dass das ein Fehler ist! Ich kann nur appellieren,
dass dieser Beschluss zumindest noch im Parlament eine Änderung erfährt, aus
meiner Sicht ist der Rechtsschutzgedanke der österreichischen Verfassung hier
schwer in Mitleidenschaft gezogen!".
Doch nicht nur innerhalb von Österreich gibt es
Handlungsbedarf, wie Rupert Wolff, Vizepräsident des ÖRAK, sondern auch auf
EU-Ebene...