Die in den letzten Wochen bekannt gewordenen
Fälle schwere Gewalt an Kindern geben Anlass, über mögliche Verbesserungen
seitens der Justiz nachzudenken, hat Justizministerin [[Maria Berger]] heute
betont. Ansatzpunkte dafür sind die Neuregelung der gesetzlichen
Anzeigepflicht, Fortbildungsprogramme für Richter und Anwälte, sowie die
geplante Strafprozessreform, wie Berger erläutert:
„Durch die Strafprozessreform, die ab 1. Jänner
2008 in Kraft tritt, werden wir die Opferrechte und die Opfergerechtigkeit im
Strafverfahren sehr stärken. Es werden nicht nur neue Rechte für die Opfer
eingeführt, sondern alle Opfer werden auch psychosoziale und juristische
Prozessbegleitung haben, insbesondere ist dabei die Ausweitung der schonenden
Einvernahme von Kindern und Jugendlichen eine wesentliche Maßnahme!".
Weitere Maßnahmen, die mit 1. Jänner neu
umgesetzt werden sollen: Verhängung der Untersuchungshaft übe den Täter, Verbot
des Kontaktes mit dem Opfer, die Weisung, den Umgebungsbereich des Opfers zu
meiden, sowie die Weisung, ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren, so Berger. Ein
Problem, so die Ministerin, stellt in jedem Fall noch die gesetzliche
Anzeigepflicht bei Gewalt an Kindern dar, Grund dafür sind zu viele
unterschiedliche Regelungen:
„Wir haben in den unterschiedlichsten Gesetzen,
wie Ärztegesetz, Krankenpflegegesetz, Sanitätergesetz, die unterschiedlichsten
Anzeigepflichten...