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12.12.07 - Justizministerin stellt Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Kindern vor!

12.12.2007
071212berger1.jpg Die in den letzten Wochen bekannt gewordenen Fälle schwere Gewalt an Kindern geben Anlass, über mögliche Verbesserungen seitens der Justiz nachzudenken, hat Justizministerin [[Maria Berger]] heute betont. Ansatzpunkte dafür sind die Neuregelung der gesetzlichen Anzeigepflicht, Fortbildungsprogramme für Richter und Anwälte, sowie die geplante Strafprozessreform, wie Berger erläutert:

„Durch die Strafprozessreform, die ab 1. Jänner 2008 in Kraft tritt, werden wir die Opferrechte und die Opfergerechtigkeit im Strafverfahren sehr stärken. Es werden nicht nur neue Rechte für die Opfer eingeführt, sondern alle Opfer werden auch psychosoziale und juristische Prozessbegleitung haben, insbesondere ist dabei die Ausweitung der schonenden Einvernahme von Kindern und Jugendlichen eine wesentliche Maßnahme!".

Weitere Maßnahmen, die mit 1. Jänner neu umgesetzt werden sollen: Verhängung der Untersuchungshaft übe den Täter, Verbot des Kontaktes mit dem Opfer, die Weisung, den Umgebungsbereich des Opfers zu meiden, sowie die Weisung, ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren, so Berger. Ein Problem, so die Ministerin, stellt in jedem Fall noch die gesetzliche Anzeigepflicht bei Gewalt an Kindern dar, Grund dafür sind zu viele unterschiedliche Regelungen:

„Wir haben in den unterschiedlichsten Gesetzen, wie Ärztegesetz, Krankenpflegegesetz, Sanitätergesetz, die unterschiedlichsten Anzeigepflichten...

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