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11.12.07 - Schon 2.170 Stalking-Anzeigen: Neuer Ratgeber

11.12.2007
071211stalk.jpg Am 01. Juli 2006 ist das Anti-[[Stalking]]-Gesetz in Kraft getreten. Seither sind schon 2.170 Anzeigen wegen andauernder unerwünschter Belästigung eingegangen.  Zusätzlich gab es bis Juni 2007 199 Prozesse sowie 226 [[einstweilige Verfügung]]en - und die Tendenz ist steigend. Jetzt ist ein Ratgeber für Opfer und Berater erschienen. Der Autor Dr. Martin Kind will mit dem Buch, erschienen im LexisNexis Verlag, Orientierung durch den Paragraphendschungel bieten.

„Das beginnt bereits bei der Aufarbeitung des Sachverhaltes Hier ist dringend erforderlich, dass sorgfältig recherchiert wird, um zu wissen welche Beweismittel für den Nachweis vorliegen. Zu den Beweismitteln ist zu sagen, dass durch die Novelle des Telekommunikationsgesetz erleichtert wurde, zum Beispiel SMS zu speichern und zu sichern, um damit in der Folge den [[Untersuchungsrichter]] zu unterfüttern."

Viele Opfer warten oft sehr lange bis sie handeln. Oft aus falscher Nachsicht gegen über den Täter, da die häufigsten Fälle in,  beziehungsweise nach, Beziehungen auftreten. Häufig aber aus Unwissenheit über ihre Möglichkeiten. Dabei kann man sehr wohl einiges tun. So kann man auch neben einer Anzeige Maßnahmen setzen die gleich helfen, wie Kind erklärt.

„Um sofort Abhilfe zu schaffen, ist es mit einer Anzeige nicht getan, weil es zu einer Untersuchung kommt.  Es gibt aber die Möglichkeit einer sofortigen Anordnung beim Bezirksgericht, um den Stalker von der Kontaktaufnahme abzuhalten...

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