Am 01. Juli 2006 ist das Anti-[[Stalking]]-Gesetz in Kraft
getreten. Seither sind schon 2.170 Anzeigen wegen andauernder unerwünschter
Belästigung eingegangen. Zusätzlich gab
es bis Juni 2007 199 Prozesse sowie 226 [[einstweilige Verfügung]]en - und die Tendenz ist steigend. Jetzt ist ein
Ratgeber für Opfer und Berater erschienen. Der Autor Dr. Martin Kind will mit dem
Buch, erschienen im LexisNexis Verlag, Orientierung durch den
Paragraphendschungel bieten.
„Das beginnt bereits bei der Aufarbeitung des Sachverhaltes Hier
ist dringend erforderlich, dass sorgfältig recherchiert wird, um zu wissen
welche Beweismittel für den Nachweis vorliegen. Zu den Beweismitteln ist zu
sagen, dass durch die Novelle des Telekommunikationsgesetz erleichtert wurde, zum
Beispiel SMS zu speichern und zu sichern, um damit in der Folge den [[Untersuchungsrichter]] zu
unterfüttern."
Viele Opfer warten oft sehr lange bis sie handeln. Oft aus falscher
Nachsicht gegen über den Täter, da die häufigsten Fälle in, beziehungsweise nach, Beziehungen auftreten. Häufig aber aus Unwissenheit über ihre Möglichkeiten.
Dabei kann man sehr wohl einiges tun. So kann man auch neben einer Anzeige Maßnahmen
setzen die gleich helfen, wie Kind erklärt.
„Um sofort Abhilfe zu schaffen, ist es mit einer Anzeige
nicht getan, weil es zu einer Untersuchung kommt. Es gibt aber die Möglichkeit einer sofortigen
Anordnung beim Bezirksgericht, um den Stalker von der Kontaktaufnahme
abzuhalten...