Für SPÖ-Sozialminister [[Erwin Buchinger]] sind die größten
Stolpersteine auf dem Weg zur bedarfsorientierten Mindestsicherung beseitigt.
Diese soll am 01. Jänner 2009 in Kraft treten. In ganz Österreich soll dann
rund 750 Euro brutto an [[Sozialhilfe]] gezahlt werden. Die Verhandler einigten
sich jetzt darauf, dass es keine Regressforderungen an die Bezieher geben soll.
Dass heißt, dass bezogene Sozialhilfe im Falle der Erwerbstätigkeit nicht zurückgezahlt
werden muss.
„Mit dem Inkrafttreten der Mindestsicherung, diese Einigung
ist bereits erfolgt, wir der Regress von Mindestsicherungsbeziehern wegfallen.
Wenn später Einkommen bezogen wird, muss damit nichts zurückgezahlt werden. Das
ist einheitlich in ganz Österreich."
Nachdem zuletzt in Deutschland die Harmonisierung der
Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes, bekannt unter dem Namen Hartz IV, für
heftige Kritik gesorgt hat, beruhigt Buchinger. Die Härten des deutschen
Konzepts will er vermeiden.
„Insbesondere diese pingelige Vermögensverwertung und die Überbürokratisierung. Außerdem soll es
einen guten Zugang zum ersten und zweiten Arbeitsmarkt geben."
Als Beispiel nennt Buchinger hier den Durchgriff auf Vermögen.
Gerade die strengen Regeln in diesem Bereich stehen im Mittelpunkt der Kritik
an [[Hartz IV]]. Buchinger dazu.
„Es wird eine Harmonisierung geben in ganz Österreich...