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11.01.08 - Pflege: Rückforderungsverzicht bei Anmeldung bis Juni 2008

11.01.2008
080111reg.jpg Wer sein Pflegepersonal bis Mitte 2008 legalisiert, muss mit keinen Nachforderungen von Finanzamt oder [[Sozialversicherung]] rechnen. Das ist das Ergebnis der Einigung der Regierung bei der heutigen Regierungsklausur. Damit soll den Menschen die Unsicherheit genommen werden. Viele haben nämlich bei einer Legalisierung mit Forderungen gerechnet. Bundeskanzler [[Alfred Gusenbauer]] zur Lösung.
 
„Mit Wirksamkeit vom 01.01.2008 an, dann vergessen wir alle Ansprüche aus der Zeit davor. Wir machen eine Schwamm-Drüber-Aktion. Es gibt einen umfassenden Rückforderungsverzicht auf Gelder bis zum 31.12.2007. Alles danach ist dann legal. Dabei ist egal ob man im Februar, März oder Juni anmeldet. Die Anmeldung gilt ab 01.01.2008."

Bis heute wurden rund 800 Anmeldungen durchgeführt. Mit dieser Einigung soll ein zusätzlicher Anreiz für den Weg in die Legalität geschaffen werden.  Für Vizekanzler [[Wilhelm Molterer]] stellt die gefundene Lösung einen Sieg der Vernunft dar.

„Mit diesem Verzicht hat man aus der Vergangenheit nichts zu befürchten, weil man sich legal in die Zukunft orientiert. Ich bedanke mich, dass die Vernunft die Möglichkeit geschaffen hat."

Neben der 24-Stunden-Pflege hat die Regierung auch beim Thema Pensionen eine grundsätzliche Einigung erzielt. Genau Details sollen dann in einem Pensionspaket im März folgen. Außer einem Beschluss zur ständigen Anpassung, wurde auch die Langzeitversichertenregelung, auch als Hacklerregelung bekannt, verlängert...

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