Bei Sehproblemen kann nicht nur der Gang zum Augenarzt oder -optiker helfen. Inzwischen kann auch in Österreich der Besuch bei einem Optometristen möglicherweise einige Zeit und Mühe ersparen. Als Teildisziplin der Augenoptik versteht sich die [[Optometrie]] als Korrektur von Fehlsichtigkeiten. Man kann so beispielsweise die langen Wartezeiten beim Augenarzt aufheben, erläutert der Landesinnungsmeister der klinischen Optometrie Anton Koller:
„Die Zeiten haben sich geändert. Die Sozialversicherungen haben durch die stark angehobenen Selbstbehalte bei Sehhilfen nicht mehr die Bedeutung wie noch vor 5 Jahren. Heute bekommen sie z.B. für eine Lesebrille nichts mehr dazu, denn die Sozialversicherungsleistungen greifen erst ab 8 [[Dioptrien]]. Der erste Weg führt heute daher nicht unbedingt in erster Instanz zum Arzt, sondern man geht direkt zum Augenoptiker oder Optometristen. Hier ist Handlungsbedarf gegeben. Es geht nicht mehr nur darum, ob jemand 4 oder 5 Dioptrien hat, sondern auch ob ansonsten alles in Ordnung ist oder weiterführende Hilfe von Nöten ist."
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 30. Jänner 2008 ist nun auch die rechtliche Situation geklärt. Der Optometrist darf im Zuge der Brillenglasbestimmung und/ oder Kontaktlinsenanpassung auch das Auge, den Sehnerv und die Sehbahn überprüfen. Ist neben der Anfertigung einer Sehhilfe auch eine medizinische Behandlung notwendig, kann der Facharzt den medizinischen Teil übernehmen:
„Der Urteilsspruch bedeutet für den Bürger, dass er direkt zum Augenoptiker oder klinischen Optometristen gehen darf...