In Österreich leben 1,7 Millionen Ehepaare, wobei viele ein zweites Mal geheiratet haben. Es leben 309.000 Österreicher/innen Lebensgemeinschaften, 120.000 haben Kinder unter achtzehn Jahren. 151.000 allein erziehende Elternteile betreuen ebenfalls Kinder unter 18 Jahren. In sogenannten Patchworkfamilien leben rund 76.000 Österreicher/innen. Trotz dieser Vielfalt orientiere sich der österreichische Gesetzgeber bisher an traditionellen Familienvorstellungen, kritisiert Justizministerin Maria Berger:
„Die rechtliche Realität hat sich dem noch nicht angepasst. Ich sehe es deshalb als meine Aufgabe dieser gegeben Realität der österreichischen Familienpartnerschaften auch tatsächlich Rechnung zu tragen."
Berger möchte das „geltende Recht an die gesellschaftliche Realität angleichen". Ihre Familienrechtsreform besteht aus drei Teilen:
„Das Lebenspartnerschaftsgesetz sieht auch für gleichgeschlechtliche Paare die Eintragung der Partnerschaft vor. Wir haben mit dem Gewaltschutzgesetz einer leider traurigen Realität Rechnung getragen, indem wir Verschärfungen insbesondere zur Bekämpfung von Gewalt im Nahraum vorgeschlagen haben. Mit dem Familienrechtsänderungsgesetz wird insbesondere die Situation von Patchworkfamilien und Alleinerziehenden berücksichtigt. Das Unterhaltsvorschussrecht soll damit verbessert werden...