Die Treibstoffpreise in Österreich gehen rauf und runter. Um jetzt bessere Durchgriffsmöglichkeiten gegen Marktmissbrauch im Sinne der Konsumenten zu gewährleisten, soll die Bundeswettbewerbsbehörde einer Reform unterzogen werden. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein zu den Eckpunkten und den Zielen der Reform.
„Die BWB soll zu einer Vollbehörde ausgebaut werden, die heutige Konstruktion, dass die Entscheidungsbefugnis beim Kartellgericht liegt, ist nicht europäischer Standard. Das deutsche Kartellamt, aber auch die EU-Kommission sind selbstständig agierende Behörden, die auch strafen können. Nach diesen Vorbildern wollen wir die BWB neu strukturieren. Es soll eine Entscheidungsbefugnis in vielerlei Beziehung geben, es soll auch die Möglichkeit für Geldstrafen geben, und es soll natürlich zur Integration des Kartellanwaltes in die BWB kommen. Die Entscheidungsbefugnis soll sich insbesondere im Bereich von Fusionen ergeben."
Bisher musste beim Abstellen wettbewerbswidriger Handlugen ein Antrag an das Kartellgericht gestellt werden. Mit 1. Jänner 2009 soll das Abstellen von wettbewerbswidrigen nun auch mittels Bescheid der Bundeswettbewerbsbehörde, beim Wettbewerbsverstoß, möglich sein.
„Wenn Auskünfte verlangt werden und nicht freiwillig gegeben werden, dann ist heute ein Antrag des BWB an das Kartellgericht erforderlich, dann ein Gerichtsverfahren und erst dann kann mit Zwangsmitteln diese Auskunft eingeholt werden...