Der 35. Wahrnehmungskatalog der Rechtsanwaltschaft zur österreichischen Rechtspflege und Verwaltung deckt Mängel bei der Gesetzgebung und Unzulänglichkeiten im juristischen Echtbetrieb auf. Neben zahlreichen Kritikpunkten an nationaler und europäischer Gesetzgebung, werden Anlassfälle exemplarisch herausgestrichen, sagt der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Gerhard Benn-Ibler.
„Es ist richtig, dass unsere österreichische Rechtsstaatlichkeit im Großen und Ganzen außer Frage steht. Dennoch gibt es immer wieder Defizite dieser Rechtsstaatlichkeit, die durch Unzulänglichkeit ausgedünnt zu werden droht. Das ist für den Bürger besonders schmerzhaft, weil es ihn direkt trifft, und daher muss man darüber reden."
Der Wahrnehmungsbericht und die Gesetzesbegutachtung sind die Instrumente des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, die es ihm ermöglichen an der Fortbildung des Rechts mitzuwirken und Fehler und Mängel in der Rechtspflege und Verwaltung aufzuzeigen. Die unzulängliche Personalausstattung der Gerichte, umgesetzte Richterstellen, überlange Verfahren, unzumutbare Erledigungsfristen und Stolpersteine im Zusammenhang mit der Akteneinsicht beeinträchtigen den Rechtsschutz im Einzelfall, so Benn-Ibler.
„Alle diese Dinge soll man einmal aussprechen, denn es ist sicher möglich hier Verbesserungen zu treffen...