Im Jahr 2008 wurden vom Fremdenpolizeilichen Büro der Bundespolizeidirektion Wien 1.883 Aufenthaltsverbote (Rückkehrverbote) erlassen. Weiters wurden 1.143 Ausweisungen verhängt, in Summe 3.026 aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Dieser Wert ist 2008 leicht zurückgegangen, im Jahr 2007 waren es noch 3.424 aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Wilfried Kovarnik, Leiter der Verwaltungspolizeilichen Abteilung,:
„Es werden rund 6.000 Fälle an die Fremdenpolizei herangetragen, wo der Fremde in irgendeiner Form negativ auffällt. Die Fremdenpolizei bearbeitet seit Jänner 2006 nur noch das Negative, früher durften wir noch Aufenthaltstitel verteilen und konnten den Fremden auch etwas Positives tun."
Grundlage für das Erlassen der Aufenthaltsverbote, so Kovarnik, war überwiegend die Tatsache, dass Fremde vom Gericht wegen eines Vergehens oder Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurden. War der Anteil der rechtskräftig Verurteilten früher bei rund 25 Prozent der erlassenen Aufenthaltsverbote, so erfolgte seit dem Jahr 2000 eine sukzessive Steigerung (2006: 47,6 Prozent, 2008: 72,4 Prozent)
„Nicht alle Verfahren werden in Schubhaft durchgeführt, sondern ganz im Gegenteil. Im Jahr 2003 waren es noch knapp 4.000 Schubhaften, die in Wien verhängt wurden und jetzt sind es nur noch 1.839."
Als Waffenbehörde hat das Administrationsbüro mit Ende des Jahres 2008 13...