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11.02.09 - Anfallsteigerung in Strafsachen um 31%: Rechtschutzbedürfnis der Österreicher wird größer

11.02.2009

090211oghtext.jpgLaut Obersten Gerichtshof gab es in Österreich von 2006 bis 2008 eine Anfallsteigerung in Strafsachen um 31 Prozent und eine Steigerung der Grundrechtsbeschwerden um rund 28 Prozent. Die durchschnittliche Verfahrensdauer im OGH beträgt derzeit zwischen drei bis sechs Monaten, Österreich schneidet hier im internationalen Vergleich sehr gut ab. Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss,:

„Wir haben von 2006 bis 2008 in Strafsachen eine Anfallsteigerung von mehr als 30 Prozent. Wir haben eine Anfallsteigerung in Zivilsachen und wir haben sowohl in Zivilsachen als auch in Strafsachen immer komplexere und aufwendigere Fälle. Eine rasche und richtige Entscheidung ist etwas, das der gesamten Wirtschaft und der Gesellschaft nützt. Uns geht es nicht darum, dass der OGH seine hohe Qualität im Dienst der gesamten Bevölkerung aufrechterhalten kann." 

Im Obersten Gerichtshof muss jeder einzelne Fall genau und gewissenhaft geprüft werden. Die Qualität und die Gerechtigkeit der Einzelentscheidungen ist das höchste Anliegen, erklärt der Mediensprecher in Strafsachen, Kurt Kirchbacher.

„Die steigende Zahl der Strafverfahren kann dazu führen, dass Strafverfahren länger dauern werden. Haftsachen sollen in möglichst kurzer Zeit abgewickelt werden, der Oberste Gerichtshof duldet keinerlei Verzögerungen in Haftsachen...

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