Die EU Richtlinie 2002/91/EG, die die Überprüfungspflicht für alte Heizungsanlagen vorschreibt, wird jetzt auch von den österreichischen Bundesländern umgesetzt. Damit muss der Heizungsbesitzer seine Anlage einer einmaligen Gesamtbeurteilung unterziehen lassen, wenn diese älter als 15 Jahre und größer als 20 kW ist. Ziel dieser Inspektion ist es, festzustellen, ob die Heizung noch zum Haus und den Bewohnern passt, sagt der Vorsitzende der Vereinigung Österreichischer Kessellieferanten, Christian Hofer.
„Heizungsbesitzer, Konsumenten und Hausbesitzer lassen ihre Heizung üblicherweise immer wieder warten, im Idealfall jährlich. Alle paar Jahre lasst so ziemlich jeder Heizungsbesitzer seine Heizungsanlage warten. Hier stellt sich die Frage, warum man eine einmalige Überprüfung nach 15 Jahren benötigt. Die Einmalinspektion verfolgt einen gänzlich anderen Ansatz als diese wiederkehrenden Überprüfungen. Bei der wiederkehrenden Überprüfung werden Probleme oder nicht optimale Zustände im Umfeld der Feuerung nicht erkannt."
Das Ziel der Einmalinspektion ist es die Bewertung der Gesamteffizienz der Heizungsanlage zu erreichen und gleichzeitig den Benutzer ganz gezielt auf sinnvolle Veränderungen am Heizsystem aufmerksam zu machen, so Hofer.
„Zielgruppe sind alle Heizungsanlagen in Kleinfamilienhäusern und größeren Bauten, älter als 15 Jahre...