Der österreichische Menschenrechtsbeirat hat heute anlässlich seiner zehn jährigen Beratungs- und Beobachtungstätigkeit der Sicherheitsexekutive Bilanz gezogen. Ein wesentlicher Kritikpunkt sind nach wie vor die Anhaltungsbedingungen in den Polizeianhaltezentren. Vor allem die Anhaltungezentren in Wien, Linz und Innsbruck entsprechen nicht einmal internationalen Mindeststandards. Univ. Prof. Dr. Manfred Novak, Leiter der Kommission OLG Wien II und UNO-Sondergesandter für Folterfragen:
„Es geht darum, dass sich diese Menschen in der Regel keines Strafdeliktes schuldig gemacht haben. Sondern es ist eine Sicherungshaft, die dazu da ist, dass die Abschiebungen ausreichend vorbereitet werden. Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund warum diese Menschen den Großteil der Zeit in Zellen absitzen, wo sie weder etwas in ihrer Sprache zu lesen bekommen, noch sich mit Ärzten verständigen können.“
In den vergangenen zehn Jahren der Besuchs- und Beobachtungstätigkeit haben die Kommissionen im Auftrag des Menschenrechtsbeirates im Schnitt täglich einer Polizeidienststelle einen Kontrollbesuch abgestattet. Diese durch den Staat legitimierte Kontrolle ist weltweit einzigartig und hat dazu geführt, dass die Polizei keine „Blackbox“ mehr ist, deren Handlungen unbeobachtet und unkritisiert hingenommen werden. Mag. Georg Brüstmayr, Leiter der Kommission OLG Wien I:
„Ich glaube nicht, dass es sehr viele Staaten weltweit gibt, wo jeder uniformierte Beamte damit rechnen muss, dass in den nächsten Minuten eine Abordnung von mehreren Personen auf sein Revier kommt und sich buchstäblich alles anschauen darf...