Der Schutz für AsylwerberInnen in Österreich ist löchrig. Zunehmend geraten Flüchtlinge, die Opfer von Folter und Gewalt waren, ins Visier einschränkender fremdenpolizeilicher Maßnahmen. Bis zum Jänner 2006 wurden Schutzbestimmungen für Folteropfer in Österreich noch großzügig umgesetzt. Konnten AsylwerberInnen ihre Traumatisierung belegen, wurden sie zum Verfahren zugelassen. Seit der letzten Gesetzesänderung hat sich die Situation im Zulassungsverfahren drastisch verschlechtert. Einer, der diese Entwicklung täglich in seiner Arbeit erlebt, ist Erwin Klasek vom Interkulturellen Psychotherapiezentrum Niederösterreich:
„Die Traumatisierung ist nicht, wie es aus Innenministeriumskreisen heraussickert, eine lästige Erfindung der RechtsberaterInnen und PsychotherapeutInnen. Das ist in jeder Kultur möglich und ist wissenschaftlich erfasst worden, ausgehend vom Vietnamkrieg. Mich stört wenn man solche Botschaften hört: Wenn im Innenministerium jemand Traum hört bekommt er schon einen roten Kopf. Das ist unmenschlich und so kann den Menschen nicht Gerechtigkeit getan werden. Ich habe den Eindruck, dass durch gewisse personelle Umgesinnungen, das Abschieben möglichst vieler zum Sport geworden ist."
In Kärnten ist man besonders besorgt. Im letzten halben Jahr wurde immer mehr sichtbar, wie sich eine bestimmte politische Tendenz in den Köpfen der Menschen festsetzt, so Cornelia Seidl-Gevers vom Forschungs- und Beratungszentrum für Opfer und Gewalt in Klagenfurt:
„Wir haben in Kärnten schon drei Jahre keine Rechtsberatung...