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30.12.09 - Neues Asylgesetz ab 1.1.2010: Verschärfte Verhängung von Schubhaft für Flüchtlinge

30.12.2009
Am 1. Jänner 2010 tritt die Asyl- und Fremdenrechtsnovelle 2009 in Kraft. Diese bringt unter anderem verschärfte Verhängung von Schubhaft und eine Ausweitung der Gebietsbeschränkungen für AsylwerberInnen mit sich. Es wurden fünf neue Gründe eingeführt, um Asylwerber in Schubhaft zu nehmen. Anny Knapp, Obfrau des Vereins asylkoordination Österreich:

"Es gibt mehr und neue Gründe, Schubhaft bei Asylsuchenden zu verhängen. Schon eine Verletzung der Gebietsbeschränkung kann ab nächstem Jahr zur Schubhaft führen. Man muss bedenken, dass es sich bei Asylsuchenden um Menschen handelt, die nichts verbrochen haben, und trotzdem über Monate hinweg eingesperrt werden. Das ist menschenrechtlich ein extrem problematischer Umgang."

Durch die Verschärfung der Bestimmungen ist es wahrscheinlich, dass die Anzahl der Asylwerber in Schubhaft drastisch ansteigen wird. Wenn ein Asylwerber zweimal von einem Bezirksgericht verurteilt wurde, wird das Asylverfahren bereits als beschleunigtes Verfahren geführt. Bei Flüchtlingen, bei denen das Verfahren bereits positiv abgeschlossen wurde, wird ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Dies bringt einen zusätzlichen Aufwand für die zuständigen Behörden mit sich, so Anny Knapp:

"Es wird den Behörden der Auftrag erteilt, sobald eine Verurteilung vorliegt, in jedem Fall ein Aberkennungsverfahren einzuleiten. Das heißt, die Asylbehörden werden mit zusätzlichen Verfahren belastet. Es wird permanent beklagt, dass die Verfahren zu lange dauern. Also anstatt hier zu schauen, wo könnte man Maßnahmen setzen, um die Verfahren zu beschleunigen, werden neue Verfahren eingeführt, die zu einem großen Anteil wahrscheinlich im Sand verlaufen werden weil man feststellen wird, dass der Status ohnehin nicht abzuerkennen ist...

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