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15.04.10 - Vom Zivildienst zur Polizei: Gesetzesnovelle macht’s möglich

15.04.2010
150410zivi1.jpgVor genau 35 Jahren wurde in Österreich der Zivildienst eingeführt. Was in den siebziger Jahren – bedingt durch die sogenannte „Gewissensprüfung“ – noch mit „Bauchweh“ behaftet war, ist im Laufe der Jahre zu einer gesellschaftlich anerkannten Institution geworden. Über 190.000 junge Österreicher haben bis heute „Dienst ohne Waffe“ geleistet. Eine Novelle des Zivildienstgesetzes soll nun die beruflichen Chancen der Zivildiener verbessern aber auch die Trägerorganisationen vor Missbrauch schützen. Unter anderem soll es demnächst möglich sein, trotz Ableistung des Zivildienstes, den Beruf eines Polizisten zu ergreifen. Allerdings nicht, ohne auch einen Teil des Militärdienstes versehen zu haben. Dr. Maria Fekter, Bundesminister für Inneres:

„Unser Vorschlag wäre, daß man auch nach dem abgeleisteten Zivildienst eine Widerrufserklärung abgeben kann. Das würde bedeuten, daß diese Personen den Präsenzdienst in einem gewissen Ausmaß nachholen müssen, was Ihnen aber dann erlaubt, Berufe wie Polizist, Förster oder Justizwachebeamter ausüben zu können.“

Über die Widerrufserklärung ist man sich in der Koalition bereits einig. Über das Prozedere werde noch mit dem Verteidigungsministerium verhandelt. Neben diesen neuen Berufsbildern wird mit dieser Gesetzesnovelle erstmals auch das Ableisten des Zivildienstes in Integrations- und Kinderbetreuungseinrichtungen möglich. Dr. Fekter:

„Wir werden künftig Zivildienern auch Kinderbetreuungs- und Integrationseinrichtungen zuweisen können...

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