„Unser Vorschlag wäre, daß man auch nach dem abgeleisteten Zivildienst eine Widerrufserklärung abgeben kann. Das würde bedeuten, daß diese Personen den Präsenzdienst in einem gewissen Ausmaß nachholen müssen, was Ihnen aber dann erlaubt, Berufe wie Polizist, Förster oder Justizwachebeamter ausüben zu können.“
Über die Widerrufserklärung ist man sich in der Koalition bereits einig. Über das Prozedere werde noch mit dem Verteidigungsministerium verhandelt. Neben diesen neuen Berufsbildern wird mit dieser Gesetzesnovelle erstmals auch das Ableisten des Zivildienstes in Integrations- und Kinderbetreuungseinrichtungen möglich. Dr. Fekter:
„Wir werden künftig Zivildienern auch Kinderbetreuungs- und Integrationseinrichtungen zuweisen können...