Gewährleistungsprobleme beim Einkauf im Internet, Umgehung von Arbeitnehmerschutzbestimmung oder Rechtsunsicherheit für österreichische Unternehmen sind derzeit Begleiterscheinungen des europaweiten Binnenmarktes. Sie sind jetzt einige der Themen der derzeit stattfindenen 22. Europäischen Notarentage in Salzburg. Das Ziel der Notare: Eine klare EU-Regelung zur Verlegung eines Unternehmenssitzes über nationale Grenzen hinweg. Eine derartige Sitzverlegungsrichtlinie müsse dem Schutz von Arbeitnehmern, Gläubigern und Konsumenten Rechnung tragen und den hohen Ansprüchen der Transparenz von Unternehmensdaten gerecht werden. Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatsakademie, über ein Beispiel:
"Das bekannteste Beispiel für diese Briefkastensituation ist Air Berlin. Die entwickelt ihre Tätigkeit aus Deutschland heraus, aber da sind ihr die Arbeitnehmermitbestimmungsrechte zu viel. Die Lösung für sie war, ihren Satzungssitz in England zu haben. Dort gibt es lockerere Regelungen. Das hat der Vorstand auch klar so ausgesprochen, das damit das Recht unterlaufen werden soll. Man hat sogar die Mehrkosten in Kauf genommen."
Um die Gründung von solchen Briefkastenfirmen möglichst zu unterbinden, hat eine Sitzverlegungsrichtlinie die Registrierung des Unternehmens in jenem Staat vorzusehen, in dem die Hauptniederlassung und damit die Hauptverwaltung des Unternehmens liegt. Weiters erheben die Notare eine Forderung nach einer EU-Sitzverlegungsrichtlinie. Die Richtlinie soll Unternehmen ermöglichen, aufgrund einer europaweit harmonisierten Rechtslage ihren Satzungs- und Verwaltungssitz innerhalb des EU-Binnenmarktes zu verlegen...