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15.10.10 - Verfassungskonform, oder nicht?: VfGh über Stiftungseingangssteuer und Grundsteuer

15.10.2010
151010geldtext.jpgDer Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGh) prüft momentan die Rechtmäßigkeit von Stiftungeingangs- und Grundsteuer. Grund der Diskussion waren eingegangene Beschwerden über die Bemessungsgrundlage für Grundvermögen, auf die beide Gesetzesgrundlagen zurückgreifen. Diese Bemessungsgrundlage geht auf eine Hauptfeststellung aus dem Jahr 1973. Während für die Steuerermittlung etwa Barvermögen nach seinem aktuellen, realen Wert bemessen wird, bringt die veraltete Bemessungsgrundlage für Grundstücke gröbere Unterschiede zwischen dem Verkehrswert und dem Einheitswert mit sich - eine Spanne bis zu über 500%. Aufgrund von eingegangenen Beschwerden prüfte der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGh) nun, ob die bestehende Bewertungsgrundlage verfassungskonform ist. Betroffen davon waren die Stiftungseingangssteuer und die Grundsteuer. Gerhart Holzinger, Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGh):

„Da werden einer Stiftung Vermögenswerte zugewiesen vom Stifter. Auf der einen Seite Kapitalanteile. Diese werden für die Zwecke der Besteuerung zur Bemessung der Stiftungseingangssteuer mit dem aktuellen Wert dieser Anteile bewertet. Wird hingegen Grundbesitz der Stiftung zugewendet, so findet die Bemessung dafür auf der Basis der Einheitswerte für Grundvermögen statt. Und diese Einheitswerte beruhen auf veralteten, längst überholten Bewertungen...

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