Die Grünen und das BZÖ sind empört über die bevorstehende Begrenzung der Familienbeihilfe für Studierende und wollen die Herabsetzung des Anspruchszeitraums von vierundzwanzig auf sechsundzwanzig Jahre mit allen Mitteln verhindern. Um die mögliche Verfassungswidrigkeit des bevorstehenden Beschlusses zu diskutieren, traf man sich heute im Parlament mit dem Verfassungsexperten O. Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer. Eva Glawischnig, Bundessprecherin und Clubobfrau der Grünen, über Ergebnisse des Treffens:
"Wir haben uns jetzt eine Stunde lang über die mögliche Verfassungswidrigkeit der Begrenzung der Familienbeihilfe von vierundzwanzig auf sechsundzwanzig Jahre ausgetauscht. Wir sind inhaltlich sehr gut übereingekommen, dass das gute Chancen hat und dass diese Bestimmungen tatsächlich nicht nur sehr schlecht durchdacht sind, sonder auch wirklich verfassungswidrig sein könnten. Nachdem die FPÖ zum eingeladenen Termin heute nicht erschienen ist, haben wir auch ausführlich diskutiert, welche anderen Möglichkeiten es außer einer Ein-Drittel-Beschwerde der Nationalratsmitglieder gibt. Wir werden jetzt versuchen betroffene Studierende und ihre Familien einzuladen, einen Individualantrag auf Normenkontrolle, das heißt eine Beschwerde, die sie persönlich einbringen können, gegen diese Bestimmung zu machen. Wir werden sie auch nach besten Kräften juristisch und finanziell dabei unterstützen, diese Bestimmung zu Fall zu bringen."
Nicht verstehen konnten die Grünen und das BZÖ die Haltung der Freiheitlichen, die zum vereinbarten Treffen nicht erschienen sind und sich somit nicht gegen die Begrenzung der Familienbeihilfe für Studierende einsetzen...