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23.03.11 - Prekäre Versorgung in der Schubhaft: Der Jahresbericht des Menschenrechtsbeirats

23.03.2011
230311_schubhaft_text.jpgAsylwerber in Schubhaft sind nur mangelnd versorgt und werden nur sehr eingeschränkt über ihre Rechte aufgeklärt - das besagt der aktuelle Jahresbericht des Menschenrechtsbeirats MRB, dessen Kommissionen routinemäßig oder auf Anfrage die Arbeit der Vollzugsorgane kontrollieren. Kritisiert wird vor allem die Situation in den Polizeianhaltezentren. Neben einer unzureichenden medizinischen und psychologischen Versorgung wird vor allem die fehlende Beschäftigung der Angehaltenen kritisiert: Die Zellen befinden sich oft nicht in der Nähe des zuständigen Personals, es fehlt an Hygiene und Rufglocken funktionieren nicht. Zudem werden Angehaltene oft nicht über ihre Rechte informiert. Georg Bürstmayr, Leiter der MRB-Kommission Wien 1:

"Wir haben in Wien die beiden mit Abstand größten Schubhaft-Anstalten und deutlich die größte Zahl der Anhaltung von Fremden. Zugleich haben wir eine menschenrechtlich sehr fragwürdige Situation, die seit Jahren unverändert besteht. Den Schubhäftlingen steht zwar ein Habeas Corpus-Verfahren zur Verfügung - wie das Mindeststandard jeder Anhaltung ist. Das heißt, jeder Häftling darf sich bei einem Gericht über die Anhaltung beschweren und verlangen, dass dieses Gericht über seine Freilassung verfügt. Über dieses Recht sind Schubhäftlinge aber nicht informiert und sind nicht in der Lage, davon Gebrauch zu machen."

Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Konvention gegen Folter (OPCAT) 2003 verpflichtet, einen nationalen Präventionsmechanismus einzurichten...

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