Die EU-Kommission möchte ein einheitliches europäisches Vertragsrecht schaffen, das österreichische Konsumenten beim Einkauf im EU-Binnenmarkt betrifft. Österreichische Notare stehen dem neuen EU-Gesetz kritisch gegenüber. Sie fordern, dass das hohe Niveau des heimischen Konsumentenschutzes erhalten bleibt. Bei Gewehrleistung, Rücktrittsrecht, Garantie oder auch Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung darf es für den Verbraucher durch das neue EU-Gesetz künftig keine Nachteile geben. Dazu Notar Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatsakademie:
„Wir fordern, dass die Konsumentenschutzstandards, die wir schon haben, durch das Europäische Vertragsrecht nicht beseitigt oder auch vom Standard her nivelliert werden. Wir fordern, dass jeder einzelne Bürger in der Lage ist und nicht sich überfordert fühlt, wenn er dann vor die Wahl gestellt ist zu sagen, ich unterwerfe mich den Europäischen Vertragsrecht. Es kann nicht sein, dass der Einzelne nicht weiß, wie er dann Rechte durchsetzten kann, Prozesse durchführen muss oder auch Ansprüche durchsetzten muss. Das ist eine der wesentlichen Bedingungen damit dieses Europäische Vertragsrecht auch für den einzelnen vertretbar ist.“
Wie Notar Umfahrer erklärt, soll das Europäische Vertragsrecht parallel zu den nationalen Vertragsrechten in Kraft treten...