Ein
aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
EGMR vom 10. Februar 2011 dürfte Schwung in die österreichische
Justiz rund um den Fall des ehemaligen kasachischen Botschafters
Rakhat Aliyef bringen: Aufgrund des Berichtes des
UN-Sonderberichterstatters für Folter, Manfred Novak, sieht der
Gerichtshof Auslieferungen nach Kasachstan als zulässig an.
Kasachstan wird nicht mehr als generell unsicheres Land angesehen wie
noch in den letzten beiden Jahren, Staatsanwaltschaft und Betroffene
müssen nun die vorliegende Bedrohung im Verfahren individuell
nachweisen. Die letztliche Entscheidung über die Auslieferung ist
vom Außenministerium abhängig. Hat das Ministerium in zwei anderen
Fällen deutlich Stellung bezogen, hält man sich im vorliegenden
Fall zurück. Dr. Gabriel Lansky, Senior Partner bei Lansky, Genzger
und Partner, über die Untätigkeit des Außenministeriums im Fall
Rakhat Aliyef:
"Die
Tatsache, dass Auslieferungsentscheidungen nicht reine Justizsache
sind, hat sich in Österreich herumgesprochen: Spindelegger hat im
Fall Sanader die Auslieferung offen befürwortet, im Fall Jovan
Divjak hat Spindelegger eine Auslieferung als nicht denkbar
bezeichnet. Das Justizministerium hat in diesem Fall festgestellt,
dass man auf die Meinung des Außenministeriums großen Wert lege. Im
Prozess kommt das aber nicht vor! Das zeigt, dass es mehrere
Wahrheiten gibt: Das was gut und teuer ist, gilt für Sanader und
Divjak, ist für Aliyef aber nicht gewünscht...