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18.05.11 - Weitreichende Probleme mit § 278a: Folgen des Tierschützerprozesses werden untersucht

17.05.2011
Am 2. Mai wurden alle Angeklagten im so genannten Tierschützerprozess in erster Instanz freigesprochen. Trotzdem ist für die Angeklagten erheblicher Schaden entstanden. Dass der Prozess nicht nur für die angeklagten Tierschützer, sondern auch für die Gesellschaft im Allgemeinen gravierende Folgen haben könnte, damit beschäftigt sich das Institut für Ethik und Wissenschaft an der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft der Universität Wien in seinem neuesten Forschungsprojekt. Denn auch Bürger, die sich anderweitig engagieren, könnten sich durch den Prozess eingeschüchtert fühlen, so der Jurist und Menschenrechtsexperte Mag. Eberhart Theuer:

"Wer auf der sicheren Seite sein möchte, wird sich hüten, sich allzu öffentlich zu äußern und zu engagieren. Denn wie man an dem Tierschützerprozess gesehen hat, ist offenbar gar nicht klar, was von diesem Mafiaparagraphen überhaupt erfasst ist und nach welchen Kriterien die Staatsanwaltschaft vorgeht. Es hat ja parallel so genannte Selbstanzeigen gegeben, wo Aktivisten darauf aufmerksam gemacht haben, dass sie genau dasselbe wie die Angeklagten gemacht haben- das ist von der Staatsanwaltschaft niedergelegt worden. Der Bürger weiß also nicht, ob das was er macht rechtmäßig ist, oder er Gefahr läuft, verfolgt zu werden. Das führt zu großer Unsicherheit und birgt die Gefahr, dass das Engagement von Bürgern letztlich zurückgedrängt wird, weil Bürger fürchten, dass sie mit den Strafverfolgungsbehörden zu tun haben."

Der Tierschützerprozess hat zahlreiche verfassungs- und menschenrechtliche Probleme mit dem §278a StGB aufgezeigt. Theuer über die beiden Hauptprobleme:

"Das größte Problem ist die Unbestimmtheit. Hier wird mit sehr unbestimmten Gesetzesbegriffen gearbeitet, die auch keine lange Tradition haben...

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