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06.06.11 - Gebt den Radlern ihren Platz!: Neue StVO-Novelle soll gefährlichen Vekehr entschärfen

06.06.2011
010611_rad_text.jpgAlle 20 Minuten verüngluckt ein Radfahrer auf Österreichs Straßen. Das Netz der innerstädtischen Radwege wird zwar ausgebaut, aber auf dem falschen Weg - denn obwohl gerade an Kreuzungen die meisten Unfälle zwischen Rad- und Autofahrern passieren, fehlen gerade dort die notwendigen Anlagen. Die Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr FSV gab im März eine neue Richtlinie zu den technischen Grundlagen für den Radverkehr (RSV 03.02.13 "Radverkehr") heraus. Diese ist jetzt in die neue 23. Novelle der StVO eingeflossen. Klaus Robatsch, Leiter des FSV-Ausschusses für Radverkehr, über die rechtlichen Neuerungen für Radfahrer:

"Für den Radfahrer gibt es einige Änderungen: Es gibt jetzt ein neues Verkehrszeichen für einen gemeinsamen Schutzweg und eine Radfahrerüberfahrt - ein einziges verkehrszeichen. Es ist auch neu, dass Radfahrer und Motorradfahrer vorfahren können bei einer doppelten Haltelinie im KFZ-Verkehr. Weiters dürfen sich Radfahrer auch nur mehr mit 10 Km/h an eine Radfahrer-Überfahrt nähern. Neu ist auch die Helmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr."

Wie Radfahranlagen aussehen müssen, beeinflussen vor allem die vorhandenen Platzverhältnisse, wie auch die Art des Verkehrs: Je höher der Anteil des Schwerverkehrs und je weniger Platz für einen eigenen Fahrstreifen vorhanden ist, desto gefährlicher ist das direkte Fahren im KFZ-Verkehr für Radfahrer. Eine Trennung des Rad- vom KFZ-Verkehrs ab einer Geschwindigkeit von etwa 80 Km/h, wie auch auf viel befahrenen Strassen, sieht man bei der FSV deshalb als sinnvoll an...

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