Alle 20 Minuten
verüngluckt ein Radfahrer auf Österreichs Straßen. Das Netz der
innerstädtischen Radwege wird zwar ausgebaut, aber auf dem falschen
Weg - denn obwohl gerade an Kreuzungen die meisten Unfälle zwischen
Rad- und Autofahrern passieren, fehlen gerade dort die notwendigen
Anlagen. Die Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr FSV gab im
März eine neue Richtlinie zu den technischen Grundlagen für
den Radverkehr (RSV 03.02.13 "Radverkehr") heraus. Diese ist jetzt in
die neue 23. Novelle der StVO eingeflossen. Klaus Robatsch, Leiter
des FSV-Ausschusses für Radverkehr, über die rechtlichen Neuerungen
für Radfahrer:
"Für den Radfahrer
gibt es einige Änderungen: Es gibt jetzt ein neues Verkehrszeichen
für einen gemeinsamen Schutzweg und eine Radfahrerüberfahrt - ein
einziges verkehrszeichen. Es ist auch neu, dass Radfahrer und
Motorradfahrer vorfahren können bei einer doppelten Haltelinie im
KFZ-Verkehr. Weiters dürfen sich Radfahrer auch nur mehr mit 10 Km/h
an eine Radfahrer-Überfahrt nähern. Neu ist auch die Helmpflicht
für Kinder bis zum 12. Lebensjahr."
Wie Radfahranlagen
aussehen müssen, beeinflussen vor allem die vorhandenen
Platzverhältnisse, wie auch die Art des Verkehrs: Je höher der
Anteil des Schwerverkehrs und je weniger Platz für einen eigenen
Fahrstreifen vorhanden ist, desto gefährlicher ist das direkte
Fahren im KFZ-Verkehr für Radfahrer. Eine Trennung des Rad- vom
KFZ-Verkehrs ab einer Geschwindigkeit von etwa 80 Km/h, wie auch auf
viel befahrenen Strassen, sieht man bei der FSV deshalb als sinnvoll
an...