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24.06.11 - Und Banken dürfen sie doch einheben: Wertpapier-Kest kommt im April 2012

24.06.2011
240611_geld_text.jpgDer Verfassungsgerichtshof sprach sich heute gegen eine Einhebeung der neuen Kapitalertragssteuer auf Wertpapiere ab 1. Oktober 2011 aus. Diesen Entwurf sah das heuer von der Regierung beschlossene Budget-Begleitgesetz vor, das ein Bündel an Änderungen bei den Abgabenrechten mit sich bringt. 14 Bankinstitute hatten sich gegen den Entwurf der Regierung ausgesprochen und eine Revision des Gesetzesentwurfes durch den Verfassungsgerichtshof beantragt. Kritisiert wurde von den Banken die vorgesehene Umstellungsfrist bis 1. Oktober, wie das Heranziehung der Banken zur Einhebung der Steuern selbst. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass die vorgesehene Frist bis 1. Oktober 2011 verfassungswidrig ist; Die Aufhebung tritt mit 30. September 2011 in Kraft. Man stützt sich dabei auf den Bericht einer schweizer Beratungsfirma. Gerhart Holzinger, Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofe VfGH:

"Im Rahmen des Gesetzesprüfungsverfahrens vor dem Verfassungsgerichtsgof hat die Bundesregierung ein Gutachten eingeholt von einer schweizer Beratungsfirma. Es ging um die Frage, ob die Anpassung der EDV-Systeme der Banken zur Abfuhr der neuen KEST innerhalb der vorgesehenen Frist von neun Monaten bis 1. Oktober möglich ist. Dieses Gutachten hat ergeben, dass ein Zeitraum bis 1. April 2012 für die Entwicklung, Implementierung und Anwendung eines solchen Systems ausreichend ist."

Entgegen der Kritik der Banken sieht der Entscheid des VfGH es als zulässig an, die Geldinstitute für die Einhebung der Steuern heranzuziehen...

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