Der Menschenrechtsbeirat, das österreichische Kontroll- und Beratungsorgan der Polizei, lieferte heute seinen jährlichen Bericht über die Menschenrechtssituation bei der Polizeiarbeit ab. Während die Experten des Beirates die Polizeiarbeit an sich loben, sieht man dennoch gravierende Probleme in der Organisation. Besonders die Abschiebungsvorgänge seien bedenklich, im Mittelpunkt der Kritik steht dabei vor allem auch der Umgang mit Kindern, die sich mit ihren Eltern in Schubhaft befinden. Dazu Az.Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, Leiter der Kommission OLG Linz:
„Bei Abschiebungen ist es so, dass die Polizei meistens zu relativ früher Morgenstunde in eine Unterkunft von Betroffenen geht, sie in sehr vielen Fällen aus den Bundesländern nach Wien bringt, damit sie dann von dort ins Ausland gebracht werden. Hier gibt es oft sehr schwierige Situationen, weil die Menschen oft die Situationen nicht verstehen und sehr überraschend aus dem Alltag geholt werden. Insbesondere die Situation der Kinder ist sehr problematisch. Ihre spezielle psychische Verletzbarkeit kommt zu kurz.“
Beim Umgang mit Schubhäftlingen, der menschenrechtlich nach wie vor höchst bedenklich sei, gebe es noch großen Nachholbedarf bei der österreichischen Polizeiarbeit. Die Einschränkungen, die mit einer Schubhaft einhergehen seien unverhältnismäßig zum Haftzweck. Obwohl es sich um keine Straftat handle, seien die Anhaltebedingungen in der Schubhaft besorgniserregend und in der Regel deutlich schlechter als jene der Strafhäftlinge...