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19.06.12 - Menschenrechtsbeirat wird aufgelöst: Kommt "Polizeibeschwerdestelle"?

19.06.2012
190612paragraph.jpgDer im Jahre 1999 auf Empfehlung des Komitees zur Verhütung von Folter des Europarates (CPT) gegründete Menschenrechtsbeirat wird in seiner bisherigen Form aufhören zu bestehen. Der Menschenrechtsbeirat war ein unabhängiges Organ zur Beratung des Bundesministers bzw. der Bundesministerin für Inneres in Fragen der Wahrung der Menschenrechte. Mit 1. Juli 2012 werden die Bestimmungen des OPCAT-Durchführungsgesetzes (Bundesgesetz zur Durchführung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter) in Kraft treten, durch welche der Volksanwaltschaft die Funktion eines nationalen Präventionsmechanismus (NPM) nach dem genannten Übereinkommen übertragen werden. Damit werden auch die Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes über den Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres außer Kraft treten. Univ.-Prof. Dr. Gerhart Wielinger, Menschenrechtsexperte, dazu:

"Der Menschenrechtsbeirat hat zur Ermöglichung seiner Tätigkeit sechs Kommissionen, die regional gegliedert sind, welche die Beobachtungsarbeit durchgeführt haben. Es hat insgesamt 3617 Besuche bei Dienststellen der Bundespolizei gegeben und 1219 Besuche in Polizeianhaltezentren so wie 865 sonstige Beobachtungen von Polizeieinsätzen, etwa bei Demonstrationen und Großveranstaltungen wie der Euro 2008, Razzien und Flugabschiebungen. Sie sehen also an diesen Zahlen, dass die Tätigkeit des Menschenrechtsbeirates sehr intensiv gewesen ist. Ich muss in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Arbeitsmöglichkeiten und auch die materielle Dotierung des Menschenrechtsbeirates nicht nur jedem Vergleich mit ähnlichen Institutionen in anderen Ländern Stand hält, sondern dass sie hier an der Spitze liegt...

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