Am 8. Juli 2011 wurde im Parlament eine
Neuregelung der Bestimmungen zur Zweisprachigkeit in Kärnten und im
Burgenland beschlossen. Die Novelle aus dem Vorjahr beinhaltet
beispielsweise, dass zweisprachige Aufschriften und Bezeichnung nur
für Ortstafeln und Wegweiser bestimmt sind. Die
Volksgruppenvertreter in Österreich haben heute erneut starke Kritik
am aktuellen Entwurf für ein neues Volksgruppengesetz geübt.
Andreas Palatin vom Kroatischen Kulturverein Burgenland sieht den
Entwurf als eine Verschlechterung für seine Volksgruppe:
„Wir lehnen den Entwurf in seiner
jetzigen Form ab. Wir fordern ein modernes offensives
Volksgruppengesetz, das auch vor allem den Volksgruppen in Wien, die
bis jetzt gänzlich unberücksichtigt sind im Rechtsbestand,
Perspektiven bietet. Wir haben 36 Jahre mit einem schlechten Gesetz
gelebt. Wir sehen keinen Grund dieses schlechte Gesetz jetzt binnen
kürzester Zeit gegen ein noch schlechteres Gesetz einzutauschen.
Daher lieber kein neues Gesetz als ein Gesetz in dieser Form.“
Valentin Inzko, der Obmann des Rates
der Kärntner Slowenen, erwartet sich eine Systematisierung des
Rechts, nämlich dass es nicht verschiedene Kategorien von
Volksgruppenangehörigen gibt, sondern dass flächendeckend alle
Volksgruppen das gleiche Recht haben:
„Natürlich muss man von der
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgehen, wo zehn Prozent
als Messlatte gelegt wurden...