Im Mai 2010 haben sich die damaligen Wiener ParteichefInnen Maria Vassilakou (Grüne), Christine Marek (ÖVP) und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in einem Notariatsakt verpflichtet, eine gemeinsame Reform des Wahlrechts anzustreben. Ziel war es das mehrheitsfördernde Wahlrecht in ein moderneres Verhältniswahlrecht umzuformieren. Die Grünen haben sich jedoch nach deren Wahlsieg im Oktober 2010 vom gemeinsamen Oppositionspakt mit der ÖVP und der FPÖ distanziert. Der neue Entwurf der Wahlrechtsreform der Rot-Grünen-Regierung soll Ende des Jahres vorgelegt werden. Darin werden die Stärkung der Persönlichkeitswahl und eine neue Angleichung der Briefwahlregelung enthalten sein. Johann Gudenus, Klubobmann der Wiener Freiheitlichen:
„Klubobmann Schicker präsentiert uns jetzt voller Schadenfreude eine angeblich Rot-Grüne-Wahlrechtsreform, die man nicht einmal Reförmchen nennen kann, sondern das ist vielmehr eine absolutistische Wahlrechtsänderung, die ausschließlich der stärksten Partei, das ist zur Zeit die SPÖ, nützt. Also man sieht die SPÖ klammert sich an die Futtertröge der Macht, sie wehrt sich mit unlauteren Mitteln gegen einen Machtverlust. Diese Wahlrechtsreform ist eben keine Wahlrechtsreform, sondern im Endeffekt eine Wahlrechtsreduktion. Das Wahlrecht der Wiener und Wienerinnen wird reduziert.“
Einzig die von Schicker vorgeschlagene Angleichung der Briefwahlregelung an jene des Bundes entspricht den Forderungen der Freiheitlichen, so Gudenus...