Wer Studiengebühren zahlen muss und wer nicht bzw. wer dies bestimmen darf und wer nicht, beschäftigt erneut den Verfassungsgerichtshof. Anlässlich einer Beschwerde eines Studenten der Universität Wien, welche sich gegen die „autonomen Studienbeiträge“ richtete, wurde die Entscheidung getroffen ein Verordnungsprüfungsverfahren einzuleiten, da die aktuelle Vorgangsweise im Bezug auf Studiengebühren der Verfassung oder dem Universitätsgesetz widersprechen könnten. Dr. Gerhart Holzinger fasst die Entscheidung zusammen:
„Der Verfassungsgerichtshof hat nun aus Anlass dieses Bescheidprüfungsverfahrens ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet. Das heißt er hat die einschlägigen studienrechtlichen Bestimmung der Satzung der Universität in Wien in Prüfung gezogen. Es ist also ein Prüfungsbeschluss, weil der Verfassungsgerichtshof bestimmte Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit bzw. der Gesetzmäßigkeit dieser studienbeitragsrechtlichen Regelungen in der autonomen Satzung der Universität Wien hat.“
Zum Einen stellt sich die Frage, ob die Einhebung von Studienbeiträgen in die Universitätsautonomie fallen, da laut dem Verfassungsgerichtshof die Finanzierung und der Zugang zu den Regelstudien öffentlicher Universitäten einer „besonderen staatlichen Verantwortung“ unterliegen. Geprüft werden muss nun ob diese autonome Befugnis im Einklang mit der staatlichen Verantwortung steht oder ob es sich um eine Verfassungswidrigkeit handelt. Dr. Holzinger dazu:
„Die erste Frage die sich für den Verfassungsgerichtshof stellt, fallen nun Studienbeitragsregelungen in den autonomen Wirkungsbereich der Universitäten oder ganz konkret gesagt: Darf die Universität, gestützt auf ihr autonomes Satzungsrecht im Wege einer Satzung solche Studienbeiträge vorschreiben...