Immer wieder treten am Finanzmarkt Anbieter auf, die sich der laufenden Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) entziehen und konzessionspflichtige Dienstleistungen ohne die entsprechende Berechtigung ausüben. Manchmal sind die Anbieter dieser unerlaubten Geschäftsbetriebe professionell-organisierte, kriminelle Organisationen, welche "die Integrität des Finanzmarktes gefährden", so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl. Bestimmte Geschäftsbetriebe wie Bankgeschäfte, Zahlungsdienste und Wertpapiergeschäfte benötigen in Österreich eine Konzession. Wer diese Tätigkeiten ohne die entsprechende Konzession erbringt, der begeht eine Verwaltungsübertretung, die zuerst zu einer Verwarnung führt, bei Nichtbeachtung jedoch auch zu Strafen führen kann. Ettl dazu:
"Wir haben in diesem Jahr, vom ersten Quartal bis zum dritten Quartal, insgesamt 188 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hier geht es einmal unabhängig davon, ob dann schlussendlich etwas herauskommt. Es wird eine Information an uns herangetragen, wir nehmen unsere Tätigkeit auf, wir ermitteln einmal. Wir haben 2009 noch 164 Ermittlungsverfahren abgeschlossen, 2011 waren das bereits 421, das zeigt, dass es sich teilweise oft auch um sehr komplexe Ermittlungsverfahren, die auch internationale Komponenten beinhalten, wo wir mit ausländischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten müssen, beinhalten. Zwischen dem ersten Quartal und dem dritten Quartal 2012 haben wir alleine 274 Ermittlungsverfahren abgeschlossen."
Seit 2009 gibt es die FMA-interne Abteilung "Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebes", die einerseits selbst Marktbeobachtungen durchführt, anderseits laufend Hinweise von Marktteilnehmern oder anderen Behörden zu möglichen unerlaubten Geschäftsbetrieben erhält...