Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizministerin Beatrix Karl präsentieren heute die Ergebnisse eines neuen Maßnahmenpakets zum Schutz der Kinder. In Reaktion auf die schreckliche Bluttat in einer St. Pöltner Volksschule am 25. Mai diesen Jahres, bei der ein Vater seinen Sohn erschoss und sich im Anschluss selbst richtete, rief Innenministerin Mikl-Leitner die „Taskforce Kinderschutz“ ins Leben. Zusammen mit dem Justizministerium und anderen Einrichtungen erstellte man im letzten halben Jahr das Maßnahmenpaket, das nun in die Umsetzung geht. Dazu Innenministerin Johanna Mikl-Leitner:
„Wir haben hier in enger Allianz zwischen Innenministerium, Justizministerium, Frauenministerium, den Opferschutzeinrichtungen und den Gewaltschutzzentren eine eigene Plattform geschaffen, wo wir dieses Thema umfassend analysiert haben. Aufgrund der Ergebnisse haben wir ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das aus fünf zentralen Punkten besteht. Erstens werden wir im Sicherheitspolizeigesetz den besonderen Kinderschutz deutlich hervorherben, die Rechte des Kindes bewusst betonen. Das wird sich niederschlagen im Paragraf 38 des Polizeischutzgesetzes, um dem Kinderschutz und den Rechten der Kinder mehr an Gewicht zu verleihen.“
Gleichzeitig werden bei der konkreten Gefährdung von Kindern erforderliche Daten umgehend von der Polizei an die Jugendwohlfahrt übermittelt, damit diese rasch handeln und etwaige Schutzmaßnahmen für die Kinder setzen kann. Zudem wird das polizeiliche Betretungsverbot ausgeweitet, um Kinder bei Fällen von Gewalt in der Familie auch an Orten außerhalb des Wohnraums vor Gewalt zu schützen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten...