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Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte: "Zugang zur Justiz ist stark eingeschränkt!"

10.12.2012

Immer mehr Menschen schrecken davor zurück, ihre Rechte vor Gericht zu wahren, da ihnen die Justizkosten zu hoch sind. Das geht aus dem Wahrnehmungsbericht der österreichischen Rechtsanwälte hervor, der die Verhaltensweise der österreichischen Justiz, Verwaltung sowie Politik unter die Lupe nimmt und Problemfälle an die Öffentlichkeit bringt. ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff sieht den Zugang zur heimischen Justiz stark eingeschränkt, da etwa die Gerichtsgebühren zu teuer sind. Besonders hart treffen diese Gebühren die breite Mittelschicht, da diese meist gerade etwas zu viel verdient, und im Gegensatz zu schlechter-verdienenden Personen keine Verfahrenshilfe erhält. Vergleicht man die Kostendeckungsquote der heimischen Justiz mit anderen Ländern Europas, so zeigt sich, dass Österreichs Justiz 110 Prozent seiner Ausgaben aus Gerichtsgebühren finanziert und somit Gewinne einfährt. Der europäische Durchschnitt liegt bei 22 Prozent, somit liegt Österreich an der Spitze. Weiters sind die heimischen Justizbehörden stark unterbesetzt, "was bis zu einer Schließung von Gerichtsgebäuden am Nachmittag führe, da es an Sicherheitspersonal mangle",  so der Vizepräsident des ÖRAK, Dr. Armenak Utujian. Wolff sieht sich aus diesen Gründen veranlasst, Forderungen an die Justizverwaltung zu stellen:
 
"Wir fordern deshalb, dass der Staat ausreichende Ressourcen zur Verfügung stellt, denn der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht ist ein ganz wesentliches Grundrecht und es lohnt sich dafür einzutreten. Wir verlangen eine Erhöhung der personellen Ressourcen, wir fordern auch die Rückkehr der neun-monatigen Gerichtspraxis. Gerade die gute und profunde Ausbildung junger Juristinnen und Juristen, die Interesse daran bekunden, in der Gerichtsbarkeit tätig zu werden - und das tun sie, wenn sie sich um das Gerichtsjahr bewerben - sollte das allerhöchste Anliegen der Justizverwaltung sein...

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