Schnee auf der Rollbahn des Flughafens, Unwetter, Isländische Asche-Wolken: Nicht selten kommt es vor, dass man trotz gebuchtem Flug nicht fliegen kann. Aber während Passagieren, die von einem deutschen Flughafen starten, gesetzlich eine Ausgleichszahlung zusteht, warten Reisende, die von österreichischem Boden abheben, vergeblich auf jedwede Schadensausgleichszahlung. Denn obgleich es sich beim Fluggastrecht um eine EU-Verordnung handelt, ist die Auslegung auf nationaler Ebene unterschiedlich – generell seien die gesetzlichen Bestimmungen zum Fluggastrecht vielseitig auszulegen und für Konsumenten nur schwierig zu verstehen. Ungerecht, sagen die Experten. Dazu Dipl.-Betriebswirt Thomas Labacher, MBA:
„Es ist so, dass es hier einen für mich nicht ganz verständlichen Unterschied zwischen einem deutschen und einem österreichischen Fluggast gibt. Der deutsche Fluggast ist dahin gehend bevorzugt, wenn er von einem deutschen Flughafen abfliegt, dass etwa eine Flughafensperre, die durch mangelnde Schneeräumung ausgelöst wird, die Rechtsfolgen der Verordnung auslöst, das heißt er hat die Ausgleichsansprüche. Ein Passagier, der von einem österreichischen Flughafen fliegt, hat diese Ansprüche nicht. Das ist vor dem Hintergrund der Europäischen Union aus Konsumentensicht doch mehr als fragwürdig.“
Dass Fluggesellschaften gegenüber Konsumenten und anderen Organisationen in Österreich unter Umständen rechtlich bevorzugt würden falle ebenfalls auf, so die Experten. Der Vergleich mit Deutschland zeigt, dass die Gesetzgebung unserer Nachbarn durchaus konsumentenfreundlicher ausfällt. Dazu Dr. Eike Lindinger, Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Reiserecht:
„Es fällt auf, bei der Betrachtung dass durchaus die wirtschaftlichen Interessen der Airline im Vordergrund stehen könnten...