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Ermittlungsverfahren oft nur zum Schein geheim: Korruptionsjäger fordern zentrales Kontoregister

15.02.2013

Über 800 Leute wissen in Österreich Bescheid, wenn sich die Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft für ein Bankkonto interessiert. Die Korruptionsjäger müssen sich für Kontoinformationen an die Bankenverbände wenden und sind von deren Kooperationsbereitschaft abhängig. Die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Ilse-Maria Vrabl-Sanda dazu:

„Was ich in diesem Zusammenhang persönlich für sehr bedenklich halte ist, dass durch die gerade beschriebene Vorgehensweise eine Vielzahl von Menschen, nämlich weit über 800, über eine Verdachtslage anhand unserer Anordnungen informiert werden. Die ist ja grundsätzlich geheim. Das Ermittlungsverfahren ist ja nicht öffentlich. Das halte ich für bedenklich. Unter Umständen erfährt der Beschuldigte selbst davon und kann allfällige Vermögenswerte noch rechtzeitig dem strafrechtlichem Zugriff entziehen.“

Hier brauche es ein zentrales Register, wie es auch in anderen Ländern üblich ist. Zur immer wieder kritisierten Länge der Verfahren verweißt die Korruptionsjägerin auf die Komplexität der Verfahren. So umfasse zum Beispiel der BUWOG-Akt 11.000 Seiten und 9 Tereabyte EDV-Material. Darüber hinaus habe es in der Sache bereits 500 Einvernahmen und 60 Hausdurchsuchungen gegeben. Ein weiterer Grund ist, dass die Wirtschaftskriminelle sehr oft über Staatsgrenzen hinweg agieren:

„Der Auslandsbezug bedingt immer, dass das Verfahren länger dauert. Sie wissen, dass unsere Beschuldigten ihre Tätigkeit nicht an Staatsgrenzen orientieren und dort stoppen. Ganz im Gegenteil wird sogar oft zur Verschleierung über die Grenzen hinweg agiert. Das bedeutet: Wir sind immer abhängig von Rechtshilfeersuchen und wir sind abhängig davon wie diese Erledigung dann im Ausland vonstatten geht, wie lange sie dauert...

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