Die SP-Lehrer und die ÖAAB-Pflichtschullehrer Wiens warnen heute gemeinsam vor den praktischen Folgen der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der Schulen. Bereits 2014 soll diese im Zuge der Bundesstaatsreform durchzuführende Maßnahme zur Anwendung kommen. Die Reform würde zur Abschaffung der ersten Instanz führen, also des Schulinspektorats. Wenn Eltern zukünftig einen Bescheid von der Schule erhalten, dem sie nicht zustimmen, müssen sie laut neuer Gesetzgebung beim Bundesverwaltungsgericht Einspruch einlegen. Bisher war für diese Einsprüche das Schulinspektorat zuständig, ob bei der Festlegung besonderer Lehrplanmaßnahmen für Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf, dem Fernbelieben von der Schule oder etwa der Nicht-Berechtigung zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe. Die Eltern-Lehrer-Kommunikationsachse würde durch diese Veränderung maßgeblich geschwächt, die gemeinsame Lösungsfindung und somit die bestmögliche Förderung der Schüler auch in Problemfällen sei dann nicht mehr gegeben, sagt heute Bezirksschulinspektor Reinhard Dumser, Vertreter der SP-LehrerInnen:
„Grundsätzlich sollte die Kommunikation an den Schulen stattfinden. Dafür gibt es die Schulgemeinschaftsausschüsse, die Klassenforen, das Schulforum. Die Schulbehörde erster Instanz ist heute ein sehr brauchbares Instrument. Wenn diese Kommunikation beeinträchtigt wird, dann kann man gemeinsam über Reparaturmaßnamen und Konsequenzen nachdenken. Das fällt dann weg. Denn wenn die Kommunikation nicht mehr funktioniert und die Eltern wissen, sie können jeder Zeit zu Gericht gehen, dann ist das kontraproduktiv. Wir haben massive Elternproteste im Volksschulbereich, in der vierten Klasse, wenn die Kinder etwa in Mathematik eine Zwei bekommen. Denn die Eltern sagen, dass ihre Kinder mit derlei Noten nicht an einem Gymnasium aufgenommen wird...