Der Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshof meldet sich heute mit aktuellen Beschlüssen zu Wort, darunter die Frage der rechtliche Zulässigkeit der DNA-Analyse bei Straftaten in Österreich. Nachdem aufgrund eines Einzelfalles eine Gesetzesprüfung eingeleitet wurde, kommt der Verfassungsgerichtshof zum Schluss, dass die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen im Sicherheitspolizei Gesetz bezüglich der DNA-Analyse bei polizeilichen Fahndungen verfassungswidrig sind. Laut dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshof fehle eine präzise und limitierende gesetzliche Regelung. Das führe zu massiven Gefährdungen der Privatsphäre, weil im Grunde bei jeder vorsätzlichen Straftat eine DNA-Analyse gemacht werden darf, auch in Fällen ganz geringfügiger Verstoße, etwa bei der illegalen Entwendung eines Fisches von Nachbars Teich. Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, fordert eine Eingrenzung des Anwendungsgebiets der DNA-Analyse:
„Der Verfassungsgerichtshof hat einzelne Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Vorausgeschickt sei, dass die DNA-Ermittlung für Fahndungszwecke große kriminal- und sicherheitspolizeiliche Vorteile bietet. Auf der anderen Seite ist aber in Rechnung zu stellen, dass für solche besonders sensible Daten unter Datenschutz-Aspekten, unter Aspekten des Grundrechts, insbesondere mit Blick auf den Schutz auf die Privatsphäre, nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention oder auch nach Artikel 8 der Europäischen Grundrechte Charta besonders enge Grenzen gelten müssen."
Der Verfassungsgerichtshof hat nun eine Frist bis Mitte des nächsten Jahres angesetzt, bis dahin muss der Gesetzgeber das verfassungswidrige Gesetz ändern...