Ein neues Arbeitszeitmodell für Samstagbeschäftigung im Handel bringt nun zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten für MitarbeiterInnen als auch den Betrieben. Die derzeit gültige Schwarz-Weiß-Regelung besagt, dass Angestellte, die in Verkaufsstellen an einem Samstag nach 13.00 Uhr beschäftigt werden, am darauffolgenden Samstagnachmittag arbeitsfrei haben müssen. Dieses Modell bringt jedoch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in manchen Branchen des Handels Nachteile mit sich, etwa wenn sich das Einkommen stark auf Basis von Verkaufsprovisionen gestaltet, wie das beispielsweise beim Möbelhandel der Fall ist. Mit der neu geschaffene Lockerung bieten die Sozialpartner eine zusätzliche Möglichkeit zur bestehenden Schwarz-Weiß-Regelung an, sie soll zudem den Handelsunternehmen mehr Flexibilität zur Personalplanung an Samstagen sowie noch mehr Betreuungsqualität im Einzelhandel an den frequenzstarken Samstagen bringen. Der Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Wolfgang Katzian, zur neuen Regelung:
"Die neue Regelung sieht vor, dass ArbeitnehmerInnen am Samstag nach 13.00 Uhr beschäftigt werden können, wenn innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 26 Wochen, also von einem halben Jahr, insgesamt fünf Mal eine zusammenhängende Wochenfreizeit von drei Kalendertagen gewährt wird. Das heißt, in Wirklichkeit gibt es fünf sogenannte Super-Wochenenden, wenn man jeden Samstag arbeitet. Und Super-Wochenende bedeutet, man hat auf jeden Fall drei Tage zusammenhängend frei, entweder Freitag, Samstag, Sonntag oder Samstag, Sonntag, Montag."
Arbeitnehmer haben ab 1. September 2013 also die Möglichkeit, im Rahmen des neuen Arbeitszeitmodells grundsätzlich jeden Samstag ganztags tätig zu sein, dabei muss entweder in Betrieben mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung oder ansonsten eine schriftliche Einzelvereinbarung abgeschlossen werden...