Nur etwa die Hälfte der Honorare freier Dienstnehmern sind existenzsichernd. Besonders Frauen haben diesbezüglich nur sehr geringen Verhandlungsspielraum. Das hat eine Online-Umfrage der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus und Papier ergeben. Bezahlter Urlaub, Krankenstand, 13. und 14. Monatsgehalt müssen vom Arbeitgeber im freien Dienstvertrag nicht bezahlt werden. Bundesgeschäftsführerin Stein geht zudem davon aus, dass es sich bei etwa der Hälfte der freien Dienstverträge um sogenannte Umgehungsverträge handelt. Das bedeutet, dass die betreffenden nach geltendem Recht angestellt werden müssten:
„Wenn sie wenig Entscheidungsmöglichkeiten haben, wenn in Wirklichkeit sehr viel vorgegeben ist von der Arbeitszeit über die Art und Weise wie sie etwas erledigen müssen, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass sie nicht freier Dienstnehmer sind , sondern Angestellter. Wenn sie zum Beispiel auch ortsgebunden arbeiten müssen, wenn sie nicht entscheiden können wo sie arbeiten. All das was diese Selbstständigkeit einschränkt, deutet darauf hin, dass eigentlich ein Anstellungsverhältnis vorliegt,.“
Besonders betroffen sind die Branchen Gesundheit und Soziales, wo die Honorare besonders niedrig sind, Journalismus, sowie Erwachsenenbildung. 2008 konnten einige Verbesserungen für die freien Dienstnehmerinnen erreicht worden, was zu einem sprunghaften Rückgang der freien Dienstverträge geführt hat. Andrea Schober von der Interessensgemeinschaft work@flex:
„Wir haben einen markanten Schnitt, das ist Jänner 2008, weil im Jänner 2008 hat es viele sozialversicherungsrechtliche Verbesserungen gegeben für freie Dienstnehmerinnen. Das heißt Krankengeld ab dem vierten Tag, Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung, Einbeziehung ins Wochengeld und auch Insolvenzschutz...